Fördermittel

Einige Vorteile von Fördermitteln:
  • Unterstützung von Existenzgründungen
  • Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen
  • Förderung von Innovationen
  • Chance zur Erschließung neuer Märkte
Auswahl von Subventionsarten:
  • nicht rückzahlbare Zuschüsse
  • günstige Kredite
  • staatliche Bürgschaften
  • Steuervergünstigungen

Unser Fokus liegt an dieser Stelle bei der Auswahl an nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Weiterführende Informationen finden Sie unter der Rubrik Leistungen.
Bei der angebotenen Leistung handelt es sich ausschließlich um eine betriebswirtschaftliche und keine rechtliche bzw. steuerrechtliche Beratung.

Ob es sich um Investitionsvorhaben z.B. für Anlagen und Maschinen oder zum allgemeinen Wachstum eines Unternehmens handelt oder aber um Innovationsprojekte der Abteilung Forschung – sehr viel ist förderfähig.
Förderungen werden in den folgenden Formen angeboten:

  • Nicht rückzahlbare Zuschüsse
  • Darlehen
  • Beteiligungen
  • Bürgschaften

Beispiel Investitionszulage:
Hierbei handelt es sich um eine Unterstützung, mit dessen Hilfe Investitionen in definierten Regionen gefördert werden.
Diese Regionen – auch Fördergebiete genannt – umfassen gemäß Investitionszulagengesetz zur Zeit die Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Anspruchsberechtigt nach dem Investitionszulagengesetz sind Steuerpflichtige im Sinne des Einkommensteuer- und Körperschaftssteuergesetzes, die im entsprechenden Fördergebiet begünstigte Investitionen vornehmen. In diesem Fall wir die Förderung erst nach Abschluss der Investition gewährt.

An dieser Stelle noch eine Anmerkung:
Trotz sorgfältiger Recherche und Ausarbeitung des Antrages ist eine Zuwendung in keinem Falle garantiert! Ebenfalls besteht in der Regel auch kein Rechtsanspruch auf Zuwendungen.

Unbedingt ist auch darauf zu achten, dass bereits begonnenen Projekte oft nicht mehr förderfähig sind.